Zum Hauptinhalt springen

Kanzlei

Profil

Die Kanzlei ist auf das Zivilrecht ausgerichtet, Tätigkeitsschwerpunkt ist das private Immobilienrecht. Hierzu gehören insbesondere das Bau- und Architektenrecht, Bauträgerrecht, Grundstücks- und Maklerrecht, Mietrecht sowie das Wohnungseigentumsrecht. Vom Grundstückskauf über die Bauausführung bis zur Verwaltung der Immobilie bieten wir unseren Mandanten umfassende Unterstützung: Nicht nur eine profunde Beurteilung der Rechtslage - wodurch oft schon im Vorfeld eine streitige Auseinandersetzung vermieden werden kann -, sondern ebenso die zügige Durchsetzung berechtigter Ansprüche.

Aus dem Spektrum unserer Dienstleistungen

Bau- und Architektenrecht: Vertragsgestaltung; Vergütungs- bzw. Honorardurchsetzung; Mängelbeseitigung und Beweissicherung; Rechtsgutachten.

Bauträgerrecht: Diese hochkomplexe Spezialmaterie, in der sich insbesondere das Bau- und Wohnungseigentumsrecht überlagern, zählt zu den besonderen Stärken der Kanzlei.

Grundstücksrecht: Entwurf oder Prüfung von Grundstücks(kauf)verträgen; Abwehr von Imissionen; Nachbarrecht.

Maklerrecht: Abwehr unberechtigter oder Durchsetzung berechtigter Honorar- und Schadensersatzansprüche.

Mietrecht: Vertragsgestaltung, Forderungseinzug, Kündigung, Schönheitsreparaturen – sowohl in der Gewerbe- , als auch in der Wohnraummiete.

Versicherungsrecht: Wir bearbeiten insbesondere Fälle rund um die Gebäudeversicherung (Brandschäden, Leitungswasserschäden usw.).

Wohnungseigentum: Gestaltung, Prüfung, Beurteilung und ggf. Änderung von Teilungserklärungen, Hausgeldinkasso mit dem kompletten Programm der Zwangsvollstreckung (insbesondere Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung), Beratung bei der Beschlussfassung, Beschlussanfechtung, allgemeine Beratung von Immobilienverwaltern (auch hausinterne Schulungen). Auf diesem Gebiet hat sich vor allem Dr. Greiner als Referent und Fachautor (insbesondere mit dem Handbuch „Wohnungseigentumsrecht“) einen Namen gemacht.

Zwangsversteigerung: Wir vertreten Gläubiger in Verfahren der Zwangsversteigerung von Immobilien (zwecks Realisierung von Forderungen oder zwecks Teilung) ebenso wie Schuldner (Eigentümer), die ihre Rechte im Verfahren gewahrt wissen wollen.

Auftraggeber

Zu unseren Mandanten gehören vor allem Immobilienverwalter, Bauträger und deren Kunden. Generell vertreten wir (nur nicht im selben Fall) „beide Seiten“: Verkäufer oder Käufer; Bauunternehmer, Bauträger, Architekten und Ingenieure oder Bauherren; Vermieter oder Mieter; Wohnungseigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften; usw.

Kontakt

Scheuen Sie sich nicht, uns bei einem Problem frühzeitig zu kontaktieren – ein erstes Telefonat im Vorfeld des Mandats ist unverbindlich. Gerne sehen wir Ihrer Nachricht insbesondere per E-mail an kanzlei(at)greiner.one entgegen.

Anfahrt

Die Anwaltskanzlei (Aixer Straße 14/1) befindet sich Tübingen im "Französischen Viertel“ an der Kreuzung von B 27 und B 28 (Ortsausgang Richtung Reutlingen) in ca. 100 m Entfernung von den Stadtwerken Tübingen. Das Gebäude fällt durch seine grüne Fassade und die gelben Fensterlaibungen auf. Der Eingang zur Kanzlei erfolgt nicht über die Aixer Straße, sondern über die davon abzweigende Gasse (ohne Namen), gegenüber dem Nachbarhaus mit den roten holzverkleideten Balkonen.

Mit den Buslinien 4, 7 und 13 kann an der Haltestelle "Aixer Straße“ ausgestiegen werden.

In der Aixer Straße befinden sich einige markierte Parkplätze, ebenso vor dem Café Latour; es muss ein Parkschein gezogen werden. Außerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen ist das Parken nirgends erlaubt (Strafzettelgefahr)! Leider hat das nahe gelegene Parkhaus Französisches seit einiger Zeit geschlossen (es wird demnächst abgerissen und neu gebaut). Als Alternative steht der nahe gelegene Interimsparkplatz gegenüber dem Gebäude der Stadtwerke in der Eisenhutstraße zur Verfügung.